Mietkauf

Beim Mietkauf handelt es sich um eine spezielle Form des Ratenkaufs. Er ist als Kaufvertrag mehrwertsteuerpflichtig und unterscheidet sich allein dadurch vom Kredit. Der Mietkäufer ist mit Vertragsbeginn wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes, der Mietkaufgeber (Leasinggesellschaft) ist zivilrechtlicher Eigentümer und hat bis zur Bezahlung der letzten Rate Eigentumsvorbehalt.

Vorteile:

  • Verbesserung Ihrer Liquidität
  • Erhaltung bestehender Kreditlinie
  • flexible Laufzeiten nach Ihren Wünschen
  • Nutzung der Abschreibung und eventueller staatlicher Subventionen
  • sukzessiver Eigentumserwerb